Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb
Sie als Abfallerzeuger sind dazu verpflichtet, sich Gewissheit zu verschaffen, dass das beauftragte Unternehmen zur vorschriftsmäßigen Erledigung der ihm übertragenen Entsorgungsaufgaben tatsächlich im Stande und auch rechtlich befugt ist.
Wir sind ein nach § 52 KrW-/AbfG zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb.
Das bedeutet für Sie:
Unser Betrieb wird jährlich durch einen neutralen Sachverständigen begutachtet und behördlich überwacht.
Im Rahmen der Überwachung weisen wir entsprechend den Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung folgende Sachverhalte nach:
- das Vorliegen sämtlicher für unsere Tätigkeit notwendigen Genehmigungen.
- die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Gesetze
- die Zuverlässigkeit, Fach- und Sachkunde sowie
- regelmäßige Schulungen unserer Mitarbeiter
- die Zusammenarbeit mit ausschließlich überprüften oder zertifizierten Subunternehmern (Verwerter)
- lückenlose Nachvollziehbarkeit der Entsorgungswege durch ein Betriebstagebuch
Und das sind entscheidenden Vorteile für Sie, da Sie sich einem absolut zuverlässigen und kompetenten Entsorgungspartner zur Lösung Ihrer Abfallprobleme anvertrauen.
Sie sind hiermit der gesetzlich geforderten Sorgfaltspflicht, entsprechend dem BGH- Urteil vom 02.03.1994, nachgekommen.