1. ALLES ÜBER DIE CONTAINER

2. ALLES ZUR BESTELLUNG + LIEFERUNG

3. ALLES ÜBER DEN AUFSTELLORT

4. ALLES ZUR CONTAINERBEFÜLLUNG

5. ALLES ZU PREISEN, RECHNUNGSTELLUNG, BEZAHLUNG

6. ALLES SONSTIGE

1. ALLES ÜBER DIE CONTAINER

Welche Containergrößen gibt es?

Es gibt die Minicontainer mit 1 oder 2,5 m³ Volumen,
Absetzcontainer mit 7 oder 10 m³,
oder die Abrollmulden von 11 bis 40 m³

Welche Außenmaße haben die Container?

Die Außenmaße der Container sind:
bei 1m³    = 1,2 x 1,1 x 1,1 m (lxbxh)
bei 2,5m³ = 2,4 x 1,1 x 1,1 m (lxbxh)
bei 7m³    = 3,2 x 1,9 x 1,5 m (lxbxh)
bei 10m³  = 4,0 x 1,9 x 1,8 m (lxbxh)
und die Abrollcontainer haben eine Breite von 2,5m und sind 6 oder 7m lang, und 1,2 bis 2,5m hoch.

Welche Containerarten gibt es?

Wir haben Minicontainer, Absetzcontainer und Abrollcontainer.

Kann man Container mit einer Schubkarre befahren?

Die Absetzmulde mit 7m³ können wir Ihnen mit einer heckseitigen Klappe liefern, damit Sie auch optimal und mit weniger Anstrengung den Container beladen können. Die Minicontainer haben keine Klappe, die Ladekante ist 1,1m hoch. Alle Abrollcontainer haben heckseitig eine zweiflüglige Türe.

2. ALLES ZUR BESTELLUNG + LIEFERUNG

Wie kann ich bei Ihnen bestellen?

Wenn Sie das erste Mal eine Bestellung aufgeben, können Sie den Auftrag am bequemsten und schnellsten über die Online-Bestellung erteilen. Hier können Sie dann alle für uns erforderlichen Daten eingeben. Am besten klären Sie aber telefonisch vor der Bestellung mit uns den Stellplatz, Terminwünsche, Abfallart, etc. ab. Wenn Sie dann die Erstbestellung schriftlich erteilt haben, können Sie auch jederzeit telefonisch unter 089- 41 61 70 50 weitere Aufträge erteilen.

Kann man Ihr Auftragsformular, etc. auch downloaden?

Ja, selbstverständlich. Es ist unter >>Service>Downloads zu finden.

Wann wird der Container geliefert?

In der Regel stellen wir den Container nach der Bestellung am darauf folgenden Arbeitstag (Mo.-Fr.) auf, bzw. holen diesen auch wieder am nächsten Tag nach Anruf ab. Wenn Sie Terminwünsche haben, müssen diese jedoch mit der Disposition vereinbart werden. Die Vorlaufzeit sollte deshalb optimalerweise ein bis zwei Tage sein.

Wie lange darf der Container stehen bleiben?

Versuchen Sie Container nicht unnötig lange stehen zu lassen, um Befüllungen von Fremden zu vermeiden. Wir berechnen zwei Wochen keine Stand- oder Containermiete.

Wann wird der Container abgeholt?

Dies geschieht erst nach Anruf von Ihnen. Melden Sie den Container frei, wird dieser in der Regel am nächsten Arbeitstag abgeholt. Bitte sorgen Sie auch dafür, dass wir ungehindert an die Container heran fahren können und er z.B. nicht verparkt ist.

Kann ich auch dem Fahrer sagen, wann der Container abzuholen ist?

Ja, selbstverständlich. Es wäre aber von Vorteil wenn Sie zusätzlich anrufen und Bescheid geben. Es kann dann auch gesagt werden, wann die Abholung erfolgen kann.

3. ALLES ÜBER DEN AUFSTELLORT

Wo kann und darf ich den Container hinstellen?

Am besten wir können den Container auf Ihren Privatgrund stellen (z.B. Garageneinfahrt). Falls Sie selbst keinen Platz haben und er auf öffentlichem Grund (Gehweg, Parkbucht, Straße) abgestellt werden soll, müssen Sie eine Genehmigung vom KVR einholen.

Woher bekomme ich eine Genehmigung bei Nutzung von öffentlichem Grund?

Für das Stadtgebiet München beim KVR in München.
Die aktuellen Telefonnummern sind auf www-muenchen-de zu finden, unter: >Rathaus >Kreisverwaltungsreferat >Straßenverkehr >Verkehrsanordnungen >Straßensondernutzung (oder auch bei Bedarf: >vorübergehendes Halteverbot)
Beachten Sie, dass der Antrag eine Woche vor Nutzungsbeginn vorliegen sollte.
Bei umliegenden Gemeinden bitte im Rathaus beantragen.

Kann durch enge Ein-/ Zufahrten ein Container gestellt werden?

Wenn Sie enge Ein- oder Zufahrten haben, messen Sie diese am besten aus und geben uns die Maße durch. Interessant sind hierbei die lichte Höhe (ragt etwas herein, Lampe, Reklameschild?) und lichte Breite. Wenn z.B. die Einfahrt einen Knick oder Bogen macht, ist auch eine Zeichnung von Vorteil.
Prinzipiell ist zu sagen, dass wir viele Möglichkeiten haben, Ihnen den Container an gewünschten Stellen anzuliefern. Mit unseren Spezialfahrzeugen können wir sogar bei 2,30 m lichte Höhe durchfahren. Sollte es noch weniger sein können wir z.B. mit einem Spezialhubwagen 1m³-Minicontainer stellen.

Kann ein Minicontainer über ein Zaun, Hecke, etc. gehoben werden?

Die Minicontainer werden in der Regel mit einem Fahrzeug gestellt, welches die Container mit einem Kran aufstellt. Es ist also möglich, auch über Hecken oder Zaune Container aufzustellen. Jedoch vermeiden wir es, 2,5-cbm-Container, welche mit Bauschutt befüllt werden sollen. Da der Kran bei schweren 2,5-cbm-Containern sehr schnell an seine Grenzen stößt, können wir diese dann nicht mehr über Hindernisse heben.

Wie weit kann ein Minicontainer reingehoben werden?

Die Ausladung des Kranes beträgt vom Heck des Fahrzeuges ca. 7 Meter. Beachten Sie jedoch, dass bei dieser Entfernung nur noch 1-cbm-Container mit Bauschutt gehoben werden können. Die 2,5-cbm-Container sind mit Bauschutt befüllt zu schwer für diese Ausladung.

Wie viel Platz benötigt der LKW?

Wir haben verschiedenste LKWs mit denen wir Container stellen können. Dort wo z.B. die Müllabfuhr reinfährt, kommen wir auch hin. Auch mit unseren Mini-Spezial-Fahrzeugen können wir in Einfahrten oder Hinterhöfe fahren, teilen Sie uns dazu die Einfahrtsbreite und -höhe mit. Das Kranfahrzeug welches die Minicontainer aufstellt, kann Container auch seitlich absetzen. Bei den Absetz- und Abrollcontainer wird der Container immer hinter dem Fahrzeug abgestellt. Das bedeutet, dass vor dem Containerstandort noch Platz für das Fahrzeug sein muss (beim Absetzfahrzeug mindestens 7 Meter, beim Abrollfahrzeug mindestens 9 Meter)

Können mehrere Container (zum Trennen) aufgestellt werden?

Ja, selbstverständlich.

Wo ist Ihr Einzugsgebiet, wohin/wie weit fahren Sie?

Im ganzen Stadtgebiet von München. Im Randbereich außer im Westen auch, siehe die Aufzählung unter dem Punkt Abfälle.

4. ALLES ZUR CONTAINERBEFÜLLUNG

Was darf in den Container – was muß ich trennen?

Generell ist zu sagen, dass Bauschutt immer separat und möglichst ohne Verunreinigungen zu entsorgen ist. Meist ist es günstiger wenn vor Ort getrennt wird, z.B. Holz, Bauschutt, Baumischabfälle. Wir haben für Sie auch eine kurze Info zusammengestellt, welche unter Downloads heruntergeladen werden kann.

Was darf NICHT in den Container?

Die Inhalt der Container darf nicht vermischt werden mit Sondermüll (oder fachlich richtig: gefährliche Abfälle, frühers: besonders überwachungsbedürftige Abfälle). Hierzu gehören z.B. Farben, Lacke, Spraydosen, Autobatterien, Kondensatoren, Leuchtstoffröhren, kontaminierte Böden oder Hölzer, Isolierwolle /Glaswolle /Steinwolle, asbesthaltige Baustoffe, Kühlschränke, u.v.m.
Diese Abfälle müssen separat entsorgt werden – fragen Sie uns hierzu bitte direkt.
Lebensmittel und verderbliche Ware entsorgen wir nicht.

Darf der Container überladen sein?

Der Container darf nur bis zur Ladekante befüllt werden. Wir wollen und müssen im Straßenverkehr die Ladung ordentlich und gesichert befördern. Dies ist aber nur möglich wenn die Container nicht überladen sind.

Was kann ich gegen ungewollte Mitbefüller machen?

Befüllen Sie immer die Container zeitnah, und bestellen Sie diese auch immer sofort ab, wenn Sie fertig sind. Wenn Sie die Möglichkeit haben, die Container im Privatgrund aufzustellen, ist ein ungewolltes Befüllen meist auszuschließen. An manchen Orten empfiehlt es sich Bauzäune aufzustellen, oder Container mit Planen abzudecken. Wir haben auch Deckelcontainer, diese müssen Sie aber oft frühzeitiger bestellen.

Wie muss Sondermüll (KMF, Asbest, Farben, etc.) entsorgt werden?

Es gibt im Abfallkatalog eine Vielzahl von sog. gefährlichen Abfällen. Hierzu beraten wir Sie auch gerne telefonisch. Welche Abfälle von diesen am häufigsten auftreten sind Mineralwolle, Steinwolle (kaschiert oder auch unkaschiert). Diese werden als KMF (steht für Künstliche MineralFaser) bezeichnet. KMF muss in sog. KMF-Säcke (90x90x120cm = Volumen von 1m³) verpackt und entsorgt werden.

Ähnlich ist es bei asbesthaltigen Baustoffen. Dort gibt es zwei Arten von sog. Big-Bags. Einen für Platten (260x125x30cm), wie z.B. die Well-Eternit-Platten, und einen kleineren für Fassaden und/oder Bruchstücke (90x90x110cm).

Firmen benötigen eine Sachkunde um diese demontieren zu dürfen (wir besitzen diese ebenfalls).

Kann der Fahrer auf die Befüllung warten?

Manchmal erfordern außergewöhnliche Baustellen auch außergewöhnliche Maßnahmen. Wenn der Fahrer auf die Befüllung warten soll, muss dies vorher mit der Disposition abgesprochen sein. Sie sollten dafür sorgen, dass die Befüllung zeitnah erfolgt, dies ist möglich wenn genug Arbeiter/Helfer bereitstehen. Wenn Sie nur den Fahrer fragen, kann er in der Regel nicht auf die Befüllung warten, damit er seine Termine einhalten kann.

5. ALLES ZU PREISEN, RECHNUNGSTELLUNG, BEZAHLUNG

Wie viel kostet der Container?

Generell ist zu sagen, dass der Preis sich nach dem tatsächlichen Inhalt und dem Volumen richtet. Zudem haben wir meist Komplettpreise, d.h. diese sind inklusive Anfahrt, Abfahrt und Entsorgungsgebühr.
Bei der Entsorgung in Abrollcontainern wird in der Regel nach Fuhrlohn und Entsorgung je Gewichtstonne abgerechnet.

Wie viel kostet der Container pro Tag?

Der Preis richtet sich weniger nach der Standdauer des Containers, da dieser bis zu zwei Wochen stand-/mietfrei ist. Wenn man Container länger benötigt, wird dann eine kleine Miete  berechnet.

Wie viel wird bei einer Teilbefüllung berechnet?

Ab einem Kubikmeter werden Container auch anteilig berechnet. So wird z.B. ein 7-cbm-Container welcher mit 5 Kubikmeter befüllt ist, auch nur mit 5 cbm berechnet – in diesem Fall 2x 16,- EUR weniger je cbm. Weitere Preise für die anteilige Berechnung können telefonisch erfragt werden.

Ist eine sortenreine Befüllung günstiger?

Meist schon. Gerade wenn man z.B. Holz extra trennen kann ist dies günstiger, als dieses im Baumischcontainer hineinzugeben. Bauschutt muss generell separat entsorgt werden, und ist am günstigsten wenn keine Verunreinigungen (wie z.B. Tapetenreste, Kabelreste, Holzreste, etc.) mit im Container sind.

Wie und wann bezahle ich die Rechnung?

Dies erfolgt einfach nach Rechnungsstellung und nach Zahlungsziel mit einer Lastschrift von Ihrem Konto. Ihre Bankverbindung nehmen wir bei Ihrer Bestellung mit auf, und um alles Weitere kümmern wir uns. Viele Kunden haben teilweise auch berechtigte Ängste, jedoch werden 1. Ihre Daten vertraulich behandelt und 2. wird die Lastschrift erst nach Zahlungsziel der Rechnung eingezogen.
Wir behalten uns vor, nach Absprache sofort auf der Baustelle zu kassieren.

Was kostet beim KVR die Sondernutzung auf öffentlichen Grund?

Die Sondernutzungsgebühr beträgt zwischen 1,50 und 2,25 EUR pro qm und Woche. Zusätzlich wird eine Verwaltungsgebühr verlangt, welche genauso abhängig vom Standort des Containers (z.B. Gehweg/Radweg oder Fahrbahn/Parkbucht) sowie von der Straßenlage (Neben- oder Vorfahrtsstraße) abhängig ist. Die Verwaltungsbebühr beträgt:
für einen Tag:    30 – 41,- €
für drei Tage:     41 – 52,- €
für eine Woche:  52 – 63,- €
für einen Monat: 69 – 136,- €
für drei Monate:  80- 181,- €
Zusätzlich zu den Gebühren will die Behörde einen Bearbeitungszeitraum von mindestens zwei Wochen. Wir können Ihnen helfen, wenn Sie es schneller brauchen! (Ansprechpartner Herr Kipper: Telefon: 089- 68071424; Mobil: 0171- 8110847; Fax: 089- 68071427; Kipper Filmservice GmbH, Kronstadter Str. 3081677 München)
Bei unseren Links kommen Sie direkt auf die Straßensondernutzung der Stadt München.

Ich will den billigsten Containerdienst!

Sie wollen den Container günstig oder billig …
Da können wir nur folgendes dazu schreiben: Wir haben faire Preise!
Natürlich können Sie Preise vergleichen (wobei wir uns auch nicht verstecken müssen) aber die Zuverlässigkeit können Sie nicht am Telefon gegenüberstellen.
Wir bieten Ihnen jedoch SERVICE  – und was wir Ihnen versprechen, das halten wir!

6. ALLES SONSTIGE

Woher bekomme ich Schuttrutschen, Bauzäune, Aufenthaltscontainer?

Die wichtigsten Firmen haben wir in unserer Linksammlung hinterlegt.

Was bedeutet Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb für mich?

Kurz gesagt: Sie sind dafür verantwortlich einen gewissenhaften Entsorger für Ihre Abfälle zu wählen. Mit einem zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb kommen Sie Ihrer Verpflichtung nach. Weiteres hier.

Was mache ich bei regelmäßigem Abfallanfall?

Wenn Sie Baumischabfälle wie z.B. Folien, Verpackungsmaterial, Kartonagen, etc. immer wieder haben, empfehlen wir unsere Wertstofftonne. Gerne beraten wir Sie auch um Ihr bestmöglichstes Abfallkonzept zu erarbeiten, mit dem Sie auch am günstigsten fahren.

Ist Ihre Frage nicht beantwortet worden ???

Dann sind wir gerne telefonisch unter: 089- 41 61 70 50 für Sie erreichbar.
Sie können uns auch gerne eine eMail schreiben.

Unsere Containertypen für die Entsorgung

Minicontainer

Minicontainer München

Größe: 1 und 2,5 cbm
für kleinere Baustellen mit wenig Platz und enger Zufahrt

Absetzcontainer

Absetzcontainer München

Größe: 7 und 10 cbm
Baustellen mit Platz für mittelgroße und große Fahrzeuge

Abrollcontainer

Abrollcontainer München

Größe: 11 bis 40 cbm
nur für riesige Abfallmengen, viel Platzbedarf beim Stellen

Sie haben Fragen zur Entsorgung? Wir helfen.

Rufen Sie uns an: 089 – 41 61 70 50